Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Februar 2020 -
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 60.000,- € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt eine Baugenehmigung zur Nutzung von Räumlichkeiten als Spielhalle.
Die Räume befinden sich auf dem Grundstück S...Straße 178 (Gemarkung B..., Flur 1, Parzelle 193/5) in der nicht beplanen Ortsmitte des Stadtteils B... der Beklagten. Auf dem Grundstück steht linksseitig ein mehrgeschossiges Wohnhaus, in dessen Obergeschossen weiterhin Wohnnutzung stattfindet. Die Wohnung im Erdgeschoss und ein vorhandener Anbau stehen derzeit leer. In diesem befanden sich zwei räumlich getrennte Gaststätten, der sogenannte "Bistro Treff B..." sowie ein Lokal mit Außenausschank.
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