Baurecht: Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BBauG, Begriff der Lagergebäude i. S. des § 24 Abs. 2 BauNVO
OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.1965 - Aktenzeichen I A 87/63
DRsp Nr. 2009/17306
Baurecht: Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BBauG, Begriff der Lagergebäude i. S. des § 24 Abs. 2BauNVO
1. Eine Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BBauG tritt nicht ein. wenn eine Negativbescheinigung nach § 23 Abs. 2 BBauG erteilt worden ist.2. Lagergebäude i. S. des § 24 Abs. 2BauNVO sind nur solche Gebäude, die Lagerbetrieben dienen, z. B. Speicher, Silos, Güterhallen usw. Der Teil eines Möbelhandlungs- und Tischlereibetriebes fällt nicht darunter.