VG Magdeburg, vom 19.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 B 400/18
Konkurrentenstreit um die Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; Streit um die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Regelbeurteilung; Voraussetzungen für ein ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen in Beurteilungsrichtlinien; Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen bei der Ausübung des Beurteilungsspielraums; Nachträgliche Plausibilisierung
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.01.2020 - Aktenzeichen 1 M 127/19
DRsp Nr. 2020/2298
Konkurrentenstreit um die Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; Streit um die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Regelbeurteilung; Voraussetzungen für ein ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen in Beurteilungsrichtlinien; Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen bei der Ausübung des Beurteilungsspielraums; Nachträgliche Plausibilisierung
1. Der Dienstherr kann in seinen Beurteilungsrichtlinien ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen - und damit anders als beim Gesamturteil, das grundsätzlich zu begründen ist - ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen vorsehen, sofern die Bewertungsmerkmale hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind.2. Wurden Beurteilungsbeiträge erstellt, sind diese bei der Ausübung des Beurteilungsspielraumes zu berücksichtigen; Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet werden.3. Der Dienstherr muss auf Verlangen des Beamten die im Ankreuzverfahren vorgenommenen Einzelbewertungen auch bei erst nachträglich erhobenen Einwänden im weiteren Verfahren plausibilisieren.
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