Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und zu 2., die diese jeweils selbst tragen, hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
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