Der Bebauungsplan I/17 "Schimmelleitenweg - West" mit integriertem Grünordnungsplan ist unwirksam, soweit im Plangebiet private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ortsrandgestaltung und Pflanzgebote auf diesen Flächen festgesetzt wurden.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. I/17 "Schimmelleitenweg-West" des Antragsgegners, bekannt gemacht am 1. Februar 2016.
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