Bebauungsplan und Gleichheitsgrundsatz bei faktischer Einzelfallregelung
BVerwG, Beschluß vom 30.08.1965 - Aktenzeichen IV B 81.65
DRsp Nr. 2009/23519
Bebauungsplan und Gleichheitsgrundsatz bei faktischer Einzelfallregelung
Ein Bebauungsplan verstößt auch dann nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn er den weiteren Ausbau der Grundstücke untersagt und sich dadurch praktisch nur zum Nachteil eines einzigen Eigentümers auswirkt, der sein Grundstück nicht wie alle übrigen Eigentümer vor Aufstellung des Planes weitgehend ausgebaut hat.