OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 06.04.2023
2 L 62/21
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 25.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 370/18

Bedeutung des Denkmalschutzes im nachbarlichen Abwehrrecht gegen Anbau an grenzständige Giebelwand mit Fenster

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.04.2023 - Aktenzeichen 2 L 62/21

DRsp Nr. 2023/5156

Bedeutung des Denkmalschutzes im nachbarlichen Abwehrrecht gegen Anbau an grenzständige Giebelwand mit Fenster

1. Zum Nachweis des Bestandschutzes für ein Fenster in einer Grenzwand.2. Zum Abwehrrecht des Nachbarn gegen einen Anbau an eine grenzständige Giebelwand mit Fenster.

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 25. März 2021 - 4 A 370/18 MD - wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - insoweit in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses - und für das Rechtsmittelverfahren auf jeweils 7.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

1. Die Berufung ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zuzulassen.