VG Arnsberg, vom 02.08.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1442/73
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.10.1975 - Vorinstanzaktenzeichen X A 1216/74
Beeinrächtigung öffentlicher Belange durch Außenbereichsvorhaben; Verkehrslärm-Immissionen bei Folgebebauung
BVerwG, Urteil vom 10.11.1978 - Aktenzeichen 4 C 35.76
DRsp Nr. 2009/19427
Beeinrächtigung öffentlicher Belange durch Außenbereichsvorhaben; Verkehrslärm-Immissionen bei Folgebebauung
Ein Wohnbauvorhaben im Außenbereich beeinträchtigt öffentliche Belange nicht deshalb, weil die nach seiner Genehmigung etwa zu erwartende Folgebebauung unter erheblichen Verkehrslärm-Immissionen von benachbarten Verkehrswegen leiden würde.