Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beigeladenen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Er genügt schon nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung nach §
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