1. Auf die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts wird das Urteil des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. November 2022 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit das Verfahren eingestellt und die Nebenbetroffene freigesprochen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Kartellsenat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen wird als unbegründet verworfen.
Die Nebenbetroffene trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
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