Begriff der [Un-] Bedenklichkeit eines Innenbereichsvorhabens; Begriff der nicht beabsichtigten Härte i.S. von § 31 Abs. 2 BBauG und § 24 Abs. 3 BauNVO
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.1965 - Aktenzeichen I 493/64
DRsp Nr. 2009/19083
Begriff der [Un-] Bedenklichkeit eines Innenbereichsvorhabens; Begriff der nicht beabsichtigten Härte i.S. von § 31 Abs. 2 BBauG und § 24 Abs. 3BauNVO
1. Zur Frage, wann ein Bauvorhaben im nicht verplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BBauG bedenklich ist (hier: Errichtung eines zu einer landwirtschaftlichen Betriebsstelle gehörenden Stallgebäudes in einem städtischen Mischgebiet).2. Zur Frage der Rechtsgültigkeit von § 24 Abs. 2 und 3BauNVO.3. Eine offenbar nicht beabsichtigte Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 BBauG und § 24 Abs. 3BauNVO liegt nur vor, wenn durch die Anwendung planungsrechtlicher Vorschriften im Einzelfall eine Bebauung unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert werden würde, die den Zielsetzungen oder dem Schutzzweck der Vorschriften nicht oder nur unwesentlich zuwiderläuft.