BVerwG - Beschluß vom 27.11.1978
4 B 120.78
Normen:
BBauG § 31 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 17
VerwRspr 30, 791
ZfBR 1979, 37
Vorinstanzen:
VG München, vom 19.11.1974 - Vorinstanzaktenzeichen M 26 X 73
VGH Bayern, vom 24.01.1978 - Vorinstanzaktenzeichen 56 XIV 75

Begriff der [unbeabsichtigten] Härte; Befreiung

BVerwG, Beschluß vom 27.11.1978 - Aktenzeichen 4 B 120.78

DRsp Nr. 2009/19429

Begriff der [unbeabsichtigten] Härte; Befreiung

Das Vorliegen einer unbeabsichtigten Härte kann nicht damit begründet werden, daß der Betroffene die dem Bebauungsplan widersprechende Anlage ohne Genehmigung bzw unter Überschreitung der ihm erteilten Genehmigung bereits ausgeführt hat und die Beseitigung der Anlage für ihn mit beträchtlichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre.

Normenkette:

BBauG § 31 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für die mit ihr begehrte Zulassung der Revision sind nicht erfüllt. Die Rechtssache hat in der vom Kläger bezeichneten Richtung keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).