Begründung des Anspruchs

Zustandekommen des Vertrags mit dem in der Klage behaupteten Inhalt

Vortrag zum Vertragsschluss

Es kann sein, dass es für die Klagebegründung und auch im weiteren Verlauf des Verfahrens absolut ausreicht, wenn der klagende Unternehmer eine Vertragsurkunde vorlegt, aus welcher hervorgeht, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer bestimmten Bauleistung beauftragt hat, wobei als Vergütung Einheitspreise, i.d.R. auf der Grundlage eines Angebots des Auftragnehmers, vereinbart werden. Eine solche Privaturkunde kann auch aus einem per E-Mail oder sonst wie elektronisch übermittelten Angebot und einer Annahme bestehen, wobei es in der Annahme einfach heißen kann: "Hiermit erteile ich den Auftrag gemäß Ihrem Angebot vom …"

Umfangreicherer Sachvortrag schon in der Klage ist u.U. erforderlich, wenn schon vorgerichtlich das Zustandekommen des Vertrags überhaupt oder der vom Kläger behauptete Vertragsinhalt bestritten worden ist.

Zum Vertragsschluss durch Vertreter gleich mehr.