BVerwG - Urteil vom 04.10.1965 (VIII C 23.64) - DRsp Nr. 1996/25452
BVerwG, Urteil vom 04.10.1965 - Aktenzeichen VIII C 23.64
DRsp Nr. 1996/25452
»Bei einem für die Unterbringung von Studenten bestimmten Wohnheim ist das Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen, die nicht durch die besonderen Wohnbedürfnisse der Heimbewohner gefordert werden, nicht Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung zur Erlangung der Grundsteuervergünstigung.«