Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 3. Mai 2023 wird verworfen.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Mai 2023 ist unzulässig und gemäß §
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