VG Oldenburg, vom 02.07.1973 - Vorinstanzaktenzeichen II A 484/72
OVG Niedersachsen, vom 03.10.1974 - Vorinstanzaktenzeichen VII A 100/73
Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung; Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung bei Hühnerställen
BVerwG, Urteil vom 11.02.1977 - Aktenzeichen IV C 9.75
DRsp Nr. 2009/18510
Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung; Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung bei Hühnerställen
1. § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG ist in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht entsprechend anzuwenden.2. Die Gemeinde braucht in einem Verfahren, in dem auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geklagt wird, nicht notwendig beigeladen zu werden.3. Die Änderung einer nach § 4BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage ist - in dem nach § 15BImSchG das Erfordernis einer Änderungsgenehmigung auslösenden Sinne - wesentlich, wenn durch sie die Schutzgüter der §§ 5 f. BImSchG in rechtserheblicher Weise berührt sein können.4. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Änderungsgenehmigung ist - als unmittelbarer Prüfungsgegenstand - auf alle die Emissionen abzustellen, die mit der Änderung ursächlich verbunden sind.5. Belästigungen sind im Sinne von § 5 Nr. 1 BImSchG erheblich, wenn sie den davon Betroffenen nicht zuzumuten sind. (im Anschluß an das Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - Bucholz 407.4 FStrG § 17 Nr. 20).