Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 4. Juni 2024 (Az.: 96e 01.02/8-2024) dahingehend abgeändert, dass der Ausspruch unter Ziffer 4.) des Beschlusstenors ("Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner wird für notwendig erklärt") aufgehoben wird.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
|
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|