OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.11.2019
II-3 UF 96/19
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
FamRZ 2020, 494
Vorinstanzen:
AG Moers, - Vorinstanzaktenzeichen 484 F 32/19

Berechnung einer Mindestbeschwer für ein BeschwerdeverfahrenAuskunftsverpflichtung eines volljährigen Kindes gegenüber einem unterhaltspflichtigen Elternteil

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2019 - Aktenzeichen II-3 UF 96/19

DRsp Nr. 2020/3111

Berechnung einer Mindestbeschwer für ein Beschwerdeverfahren Auskunftsverpflichtung eines volljährigen Kindes gegenüber einem unterhaltspflichtigen Elternteil

- Umfasst die Verpflichtung des volljährigen Kindes zur Auskunftserteilung auch einen Familienunterhaltsanspruch der Kindesmutter gegen ihren jetzigen Ehemann, sind bei der Ermittlung der Mindestbeschwer gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bei Beschwerde eines auskunftsverpflichteten volljährigen Kindes in einem solchen Fall notwendige Kosten der Inanspruchnahme eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts zu berücksichtigen.- Auskunftsverpflichtung eines volljährigen Kindes gemäß § 1605 Abs. 1 BGB gegenüber einem unterhaltspflichtigen Elternteil umfasst auch Einkünfte und Vermögen des Elternteils, in dessen Haushalt er lebt. Sie erstreckt sich auch auf die Beauskunftung eines Familienunterhaltsanspruchs dieses Elternteil nach §§ 1360, 1360 a BGB gegenüber seinem Ehegatten.

Tenor

Zur Vorbereitung des Senatstermins werden die Beteiligten darauf hingewiesen, dass die Beschwerde unbegründet ist.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.

Die Beschwerde ist entgegen ursprünglicher Bedenken zulässig. Insbesondere dürfte die Mindestbeschwer erreicht sein.