Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der im Jahre 1973 in der ehem. Sowjetunion geborene Kläger begehrt unter Anerkennung seiner in der Russischen Föderation erworbenen Berufsqualifikation "Feldscher" die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut".
Mit Abschlussdiplom vom 2. März 1994, ausgestellt von der Medizinischen Fachschule ... (Staatliche Bildungseinrichtung der Russischen Föderation) wurde dem Kläger die Qualifikation als "Feldscher in der Fachrichtung Humanmedizin" zuerkannt. Weiter legte er Fortbildungsnachweise der staatlichen Bildungseinrichtung "Weiterbildungszentrum für Mitarbeiter des Gesundheitswesens ..." aus den Jahren 2004, 2010 und 2011 vor.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|