Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in der Rodungserlaubnis vom 9. Dezember 2020 (in Fassung der Änderungsbescheide vom 13. Dezember 2021 und vom 26. Januar 2022) enthaltenen Nebenbestimmungen, soweit sie aufgrund §
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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