VGH Bayern - Beschluss vom 27.05.2021
8 CE 21.1289
Normen:
BGB (analog) § 1004 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 07.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 E 21.338

Anspruch eines Grundstückseigentümers auf vorläufige Einstellung von Straßenbauarbeiten; Verlegung einer bestehenden Bushaltestelle und deren barrierefreien Ausbau in Form eines Hochbords

VGH Bayern, Beschluss vom 27.05.2021 - Aktenzeichen 8 CE 21.1289

DRsp Nr. 2021/8993

Anspruch eines Grundstückseigentümers auf vorläufige Einstellung von Straßenbauarbeiten; Verlegung einer bestehenden Bushaltestelle und deren barrierefreien Ausbau in Form eines Hochbords

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB (analog) § 1004 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt die vorläufige Einstellung von Straßenbauarbeiten. Er wendet sich gegen die Verlegung einer bestehenden Bushaltestelle und deren barrierefreien Ausbau in Form eines Hochbords vor seinem Anwesen.

Der Antragsteller ist Eigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks FlNr. ... Gemarkung S. (S. Str. ...). Auf diesem Grundstück befindet sich entlang der südlichen Grundstücksgrenze eine 3,80 m breite Zufahrt mit Garage und einem vorgelagerten Stellplatz.