Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Berlin, 2. Beschlussabteilung, vom 30. November 2018 - VK-B2-25/18 -, dahin abgeändert, dass das Vergabeverfahren in den Stand vor Ausschluss der Antragstellerin zurückversetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen sowie die Kosten des Verfahrens über den Antrag nach §
Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer war notwendig.
Der Streitwert wird auf 46.181 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Nachprüfungsantrag gegen ihren Ausschluss aus einem von dem Antragsgegner europaweit ausgeschriebenen Vergabeverfahren über Abbruch- und Erdbauarbeiten im O#####. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind Teil der Sanierung der M####### des O#######, für die Kosten von mindestens 12 Millionen Euro veranschlagt sind.
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