Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Landshut vom 12.06.2019 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 20.12.2019, Az.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts im selbständigen Beweisverfahren.
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