Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks (FlNr. * der Gemarkung B* ...*) gegen eine dem Beigeladenen vom Landratsamt K* ... erteilte Baugenehmigung vom 2. Januar 2020 für einen "Zwischenbau" im Bereich von Ausschank und Küche mit einer in der Baubeschreibung angegebenen Grundfläche von 13,88 m2 und einer Baumasse von 45,81 m3 (im Nordwesten des Biergartens auf dem Baugrundstück = FlNr. * der vorgenannten Gemarkung, das nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt).
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