I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren die Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen, die zu einer Erhöhung des Gehwegs an ihrer Grundstückszufahrt und einer Überbauung geführt haben.
Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks FlNr. ...3 Gemarkung O. ..., das mit einem Wohnhaus und einem Garagengebäude bebaut ist. Nördlich des Grundstücks verläuft die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße ... ... ("Hauptstraße"). Die Zufahrt zu der "Hauptstraße" auf dem Grundstück der Kläger ist nicht asphaltiert.
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