VGH Bayern - Beschluss vom 16.05.2023
8 ZB 22.2586
Normen:
BayStrWG Art. 17 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 01.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen B 1 K 20.427

Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen wegen einer Erhöhung des Gehwegs an der Grundstückszufahrt; Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs

VGH Bayern, Beschluss vom 16.05.2023 - Aktenzeichen 8 ZB 22.2586

DRsp Nr. 2024/6708

Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen wegen einer Erhöhung des Gehwegs an der Grundstückszufahrt; Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs

Tenor

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BayStrWG Art. 17 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Kläger begehren die Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen, die zu einer Erhöhung des Gehwegs an ihrer Grundstückszufahrt und einer Überbauung geführt haben.

Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks FlNr. ...3 Gemarkung O. ..., das mit einem Wohnhaus und einem Garagengebäude bebaut ist. Nördlich des Grundstücks verläuft die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße ... ... ("Hauptstraße"). Die Zufahrt zu der "Hauptstraße" auf dem Grundstück der Kläger ist nicht asphaltiert.

1. 2. 3. 4.