Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 6.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung, eine Umzäunung seiner Hopfengärten zwischen 1. September und 28./29. Februar eines jeden Jahres zu beseitigen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|