Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans 04.36.10 "Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße" (Bebauungsplan 04.36.14) der Antragsgegnerin.
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