Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 4.5.2022 geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung entscheidet der Senat, nachdem ihm der Rechtsstreit mit Beschluss vom 20.7.2022 gemäß §
Die Beschwerde hat Erfolg.
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