I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für das von ihnen und ihren beiden 1975 und 1980 geborenen Kindern seit 1978 bewohnte Einfamilienhaus hatten sie erhöhte Absetzungen nach §
1992 bauten sie das Dachgeschoss aus, in dem unter Einbau einer Dachgaube 40 qm zusätzliche Wohnfläche (ein Wohnzimmer, ein Arbeitszimmer, ein Abstellraum und eine Toilette) geschaffen wurden.
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