LG Dessau-Roßlau, vom 28.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 29/17
OLG Naumburg, vom 07.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 39/18
Unterlassung des Vertriebs apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon als unlauter unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs; Einholung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung des Kunden; Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch den Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon (hier: Arzneimittelbestelldaten)
BGH, Beschluss vom 12.01.2023 - Aktenzeichen I ZR 223/19
DRsp Nr. 2023/1492
Unterlassung des Vertriebs apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon als unlauter unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs; Einholung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung des Kunden; Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch den Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon (hier: Arzneimittelbestelldaten)
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, ABl. L 119/1 vom 4. Mai 2016, S. 1) und der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Richtlinie, DSRL, ABl. 281 vom 23. November 1995, S. 31) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
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