BVerwG - 27.11.1981 (8 C 189.81) - DRsp Nr. 1996/15884
BVerwG, vom 27.11.1981 - Aktenzeichen 8 C 189.81
DRsp Nr. 1996/15884
Die Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung ermöglichten Nutzungsmaßes bei der Aufwandsverteilung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Verteilung kann sich, muß sich aber nicht nach einem Bebauungsplanentwurf richten.