BVerwG - 29.04.1977 (8 C 1.75) - DRsp Nr. 1996/15945
BVerwG, vom 29.04.1977 - Aktenzeichen 8 C 1.75
DRsp Nr. 1996/15945
Liegen an einer Straße Grundstücke, die - etwa aus topografischen Gründen - auf Dauer einer Bebauung entzogen sind, so ist der beitragsfähige Aufwand uneingeschränkt auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Bei einseitig zum Anbau bestimmten Straßen kann auf die erschlossenen Grundstücke nur die Hälfte der Kosten verteilt werden.