BVerwG vom 29.04.1977
8 C 1.75
Normen:
BauGB § 131 ;
Fundstellen:
BVerwGE 52, 364

BVerwG - 29.04.1977 (8 C 1.75) - DRsp Nr. 1996/15945

BVerwG, vom 29.04.1977 - Aktenzeichen 8 C 1.75

DRsp Nr. 1996/15945

Liegen an einer Straße Grundstücke, die - etwa aus topografischen Gründen - auf Dauer einer Bebauung entzogen sind, so ist der beitragsfähige Aufwand uneingeschränkt auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Bei einseitig zum Anbau bestimmten Straßen kann auf die erschlossenen Grundstücke nur die Hälfte der Kosten verteilt werden.

Normenkette:

BauGB § 131 ;
Fundstellen
BVerwGE 52, 364