I. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 11. Dezember 2000 mit Urteil vom 4. Juni 2002 abgewiesen. Ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach §
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