BVerwG - Beschluß vom 14.11.2002
4 VR 13.02
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 13.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 01.40007

BVerwG - Beschluß vom 14.11.2002 (4 VR 13.02) - DRsp Nr. 2003/1600

BVerwG, Beschluß vom 14.11.2002 - Aktenzeichen 4 VR 13.02 - Aktenzeichen 4 B 70.02

DRsp Nr. 2003/1600

Gründe:

I. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 11. Dezember 2000 mit Urteil vom 4. Juni 2002 abgewiesen. Ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO hat er mit Beschluss vom 13. Juni 2002 unter Bezugnahme auf dieses Urteil abgelehnt. Die Antragsteller haben Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt und beim beschließenden Senat die Abänderung des genannten Beschlusses vom 13. Juni 2002 gem. § 80 Abs. 7 VwGO beantragt.