OVG Rheinland-Pfalz, vom 25.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 10270/01
BVerwG - Beschluß vom 19.11.2002 (4 B 66.02) - DRsp Nr. 2003/1594
BVerwG, Beschluß vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 4 B 66.02
DRsp Nr. 2003/1594
Gründe:
Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund, der die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.