BVerwG - Urteil vom 16.03.1977
VIII C 72.75
Normen:
GG Art. 14, 20, Art. 28 Abs. 2 ; II. WoBauG § 1 ; VwGO § 42 ; WoBindG 1965WoBindG 1965 (1968) § 18a Abs. 5 ;
Fundstellen:
BVerwGE 52, 151
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen,
VG Düsseldorf,

BVerwG - Urteil vom 16.03.1977 (VIII C 72.75) - DRsp Nr. 1996/27395

BVerwG, Urteil vom 16.03.1977 - Aktenzeichen VIII C 72.75

DRsp Nr. 1996/27395

»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufsichtsmaßnahmen des Landes einer Gemeinde gegenüber Verwaltungsakte sind und unter welchen Voraussetzungen sie dann von der Gemeinde angefochten werden können. Fordert das Land von einer Gemeinde in Anwendung von Bundesrecht, diese habe für einen längeren Zeitraum auf Zinsen zu verzichten, die ihr für gewährte Wohnungsbaudarlehen den Bauherren gegenüber zustehen, so wird durch diese Maßnahme, wenn sie gesetzmäßig ist, nicht in verfassungsrechtlich abgesicherte Rechtspositionen der Gemeinde eingegriffen.«

Normenkette:

GG Art. 14, 20, Art. 28 Abs. 2 ; II. WoBauG § 1 ; VwGO § 42 ; WoBindG 1965WoBindG 1965 (1968) § 18a Abs. 5 ;
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen,
Vorinstanz: VG Düsseldorf,
Fundstellen
BVerwGE 52, 151