I. 1. Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 101 - Marienfelder Allee - zwischen der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und dem Diedersdorfer Weg.
Sie sind Eigentümer und Bewohner des Grundstücks Marienfelder Allee ... a in Berlin-Marienfelde, das mit einem dreigeschossigen, zu Wohnzwecken genutzten Reihenendhaus bebaut ist. Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet etwa 50 m östlich der Marienfelder Allee, mit der es durch einen Zufahrtsweg verbunden ist.
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