Checkliste zu Wann unterliegt die Vergabe von Planerleistungen dem öffentlichen Vergaberecht

Checkliste

 

 

 

 

1.

Frage:

Haben wir es mit einem "Öffentlichen Auftraggeber" zu tun?

2.

Frage:

Bedeutet die beabsichtigte Planerbeauftragung die Vergabe eines "Öffentlichen Auftrages"?

3.

Frage (nur bei Sektorenauftraggebern):

"Liegt eine sektorenrelevante Tätigkeit vor"?

4.

Frage:

Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. "Schwellenwert"?

5.

Frage:

Welche Vergabevorschrift ist anzuwenden?

Hierzu folgende Übersichten:

 

Ausschreibungspflichten für Planungsleistungen nach GWB, VGV und VOF

"öffentlicher Auftraggeber"

nach § 98 GWB

(ausgenommen Sektoren-Auftraggeber)

Planungsauftrag als "öffentlicher Auftrag"

nach § 99 Abs. 4 GWB i.V.m. § 1 VOF

"Schwellenwert" erreicht oder überschritten

§ 100 Abs. 1 GWB, §§ 2, 3 VgV, § 2 VOF

Zuweisung der VOF

durch § 5 VgV

 

Nur für Sektoren-Auftraggeber:

Ausschreibungspflicht für Planungsleistungen nach GWB, VgV und EG-Sektorenrichtlinie

"öffentlicher Auftraggeber"

nach § 98 Nr. 1 bis 3 oder Nr. 4 GWB

(= "öffentlicher oder privater Sektoren-Auftraggeber")

Planungsauftrag als "öffentlicher Auftrag"

nach § 99 Abs. 4 GWB

"Schwellenwert" erreicht oder überschritten

§ 100 Abs. 1 GWB, §§ 2, 3 VgV

"sektorenrelevante Tätigkeit"

§ 8 Nr. 1, 2, 3 oder 4VgV

unmittelbare Anwendungspflicht der EG-Sektorenrichtlinie