Checkliste |
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1. |
Frage:Haben wir es mit einem "Öffentlichen Auftraggeber" zu tun? |
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2. |
Frage:Bedeutet die beabsichtigte Planerbeauftragung die Vergabe eines "Öffentlichen Auftrages"? |
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3. |
Frage (nur bei Sektorenauftraggebern):"Liegt eine sektorenrelevante Tätigkeit vor"? |
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4. |
Frage:Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. "Schwellenwert"? |
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5. |
Frage:Welche Vergabevorschrift ist anzuwenden? |
Ausschreibungspflichten für Planungsleistungen nach GWB, VGV und VOF |
"öffentlicher Auftraggeber"nach § 98 GWB(ausgenommen Sektoren-Auftraggeber) |
Planungsauftrag als "öffentlicher Auftrag"nach § 99 Abs. 4 GWB i.V.m. § 1 VOF |
"Schwellenwert" erreicht oder überschritten§ 100 Abs. 1 GWB, §§ 2, 3 VgV, § 2 VOF |
Zuweisung der VOFdurch § 5 VgV |
Nur für Sektoren-Auftraggeber:Ausschreibungspflicht für Planungsleistungen nach GWB, VgV und EG-Sektorenrichtlinie |
"öffentlicher Auftraggeber"nach § 98 Nr. 1 bis 3 oder Nr. 4 GWB(= "öffentlicher oder privater Sektoren-Auftraggeber") |
Planungsauftrag als "öffentlicher Auftrag"nach § 99 Abs. 4 GWB |
"Schwellenwert" erreicht oder überschritten§ 100 Abs. 1 GWB, §§ 2, 3 VgV |
"sektorenrelevante Tätigkeit"§ 8 Nr. 1, 2, 3 oder 4VgV |
unmittelbare Anwendungspflicht der EG-Sektorenrichtlinie |
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