Checkliste zur Sofortigen Beschwerde nach § 116 GWB

Checkliste zur Sofortigen Beschwerde nach § 171 GWB

 

 

 

 

 

1.

Beschwerdefähige Entscheidung (§ 171 GWB)

 

 

-   Entscheidung der Vergabekammer, § 171 Abs. 1 GWB

 

-   Keine Entscheidung der Vergabekammer innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1, § 171 Abs. 2 GWB

 

-   Verweigerung der Akteneinsicht, § 165 Abs. 4 GWB

2.

Frist und Form

 

 

-   Notfrist von zwei Wochen noch nicht abgelaufen, § 172 Abs. 1 GWB

 

-   Sofortige Beschwerde innerhalb der Notfrist begründet, § 172 Abs. 2 GWB

 

-   Einreichung der Beschwerdeschrift durch einen Rechtsanwalt, § 172 Abs. 3 GWB; Ausnahme vom Anwaltszwang: juristische Person des öffentlichen Rechts

 

-   Unterrichtung der anderen Beteiligten durch Übermittlung einer Ausfertigung der Beschwerdeschrift, § 172 Abs. 4 GWB

3.

Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

 

 

-   Bei Ablehnung des Nachprüfungsantrags: Antrag, die aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB