Darlegungslast zur Höhe des Zurückbehaltungsrechts

Liegt ein Baumangel vor und steht dem Auftraggeber insofern ein Mangelbeseitigungsanspruch zu, hat er sowohl bei einem BGB - wie bei einem VOB-Bauvertrag gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ein Zurückbehaltungsrecht (Leistungsverweigerungsrecht) gem. § 320 BGB. Von Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist hierbei anerkannt, dass dieses Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers als Druckmittel auf den Auftragnehmer wirken soll und muss, den Mangel schnellstmöglich und ordnungsgemäß zu beseitigen.

"Druckzuschlag" i.d.R. das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten