Der europäischen Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011 hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 13.06.2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Rechnung getragen. Durch dieses Gesetz wurden eine Reihe von BGB - Bestimmungen geändert bzw. neu ins BGB und
Im Wesentlichen beinhalten die genannten Bestimmungen neu zu beachtende Informationspflichten sowie Regelungen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Rahmen des Vertragsschlusses. Dabei ist zu beachten, dass das neue BGB auch den Begriff des "Verbrauchers" (§ 13 BGB) verändert hat, nämlich wie folgt:
"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können".
Zu den Neuerungen im Einzelnen:
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