Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 zur HOAI - das Ende des Preisrechts?

Lange wurde es erwartet, das Urteil des EuGH in dem Verfahren C-311/17 zur EU-Rechts-Konformität verbindlicher Honorare für Architekten und Ingenieure. Nun ist es Gewissheit: Der 04.07.2019 markiert eine Zäsur für die seit mehr als 40 Jahren geltenden preisrechtlichen Regelungen für Architekten- und Ingenieurleistungen. Der EuGH folgt der Kommission und den Schlussanträgen des Generalanwalts und bejaht den Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen die in der EU-Dienstleistungsrichtlinie konkretisierte Niederlassungsfreiheit durch die Festlegung verbindlicher Honorare für Architekten und Ingenieure.

Seit Bekanntwerden des Urteils wird von Juristen in Literatur und Praxis, von Architekten- und Ingenieurverbänden, betroffenen Praktikern und der öffentlichen Hand über die Auswirkungen der Entscheidung diskutiert. Die Analyse kommt zum Teil zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Endgültige Klarheit wird wohl erst vom Gesetzgeber zu erwarten sein, der jetzt dazu aufgefordert ist, innerhalb eines Jahres den Verstoß gegen das EU-Recht zu beheben.

Nachfolgend soll die "FAQs" zu dem Urteil und seinen Auswirkungen skizziert werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es momentan stark divergierende Auffassungen gibt. Die nachfolgenden Ausführungen können deshalb keine endgültigen Lösungen aufzeigen und sind von der subjektiven Einschätzung der Verfasserin beeinflusst.

1. Was hat der EuGH eigentlich genau entschieden?