BVerwG - Beschluss vom 15.11.2018
4 B 2.18
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2;
Fundstellen:
ZfBR 2019, 158
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 10.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 1342/17

Definition der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 und 2 BauGB bei von Produktionshallen ausgehenden Emissionen; Prägung des bodenrechtlichen Charakters eines Grundstücks durch die Umgebung

BVerwG, Beschluss vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 4 B 2.18

DRsp Nr. 2019/783

Definition der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 und 2 BauGB bei von Produktionshallen ausgehenden Emissionen; Prägung des bodenrechtlichen Charakters eines Grundstücks durch die Umgebung

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 90 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Klägerin beimisst.