OLG München - 04.08.1978 (19 U 2782/77) - DRsp Nr. 1998/2686
OLG München, vom 04.08.1978 - Aktenzeichen 19 U 2782/77
DRsp Nr. 1998/2686
Der Begriff Schlußzahlung setzt nicht voraus, daß der Auftraggeber zuvor Abschlags- oder Teilzahlungen erbracht hat; dies gilt auch dann, wenn er gegen die Werklohnforderung ausschließlich mit - bestrittenen - Gegenforderungen aufgerechnet hat.