1. | Eine Schiedsgutachtenvereinbarung kann ungeheuer hilfreich sein: Sie kann die Beteiligten vor einem langwierigen und teuren Rechtsstreit mit oft unbefriedigenden Ergebnissen bewahren dadurch, dass dem Streit zwischen den Parteien zugrundeliegende Tatsachenfragen durch eine kompetente Fachperson geklärt werden. Damit haben wir aber schon ein zentrales Problem der Schiedsgutachtenvereinbarung angesprochen: Das Problem der Unterscheidung zwischen Tatsachenfrage und Rechtsfrage. Die Beteiligten werden die Entscheidung über Rechtsfragen nicht einer Person anvertrauen wollen, die keinerlei juristische Ausbildung hat. Sie wollen jemanden, der eben als Ingenieur oder Fachperson eine besondere Sachkompetenz für bestimmte technische oder wissenschaftliche Bereiche hat, mit der Klärung solcher Fragen betrauen. Also muss der Gegenstand der Tätigkeit des Schiedgutachters von den Parteien dahin definiert und eingegrenzt werden, dass es eben nur um Tatsachenfragen geht und nicht um Rechtsfragen. Das ist schwierig! Typische Tatsachenfragen am BauTatsachenfragen spielen eine herausragende Rolle, wenn es um die Entscheidung geht, ob z.B.
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