Ein Hauptthema der Rechtsprechung und Literatur zu §
Danach muss der Unternehmer, wenn er sich in der Ausführung seiner Leistung behindert glaubt, diesen Umstand dem Besteller anzeigen, und zwar
unverzüglich, | ||||||
schriftlich (dazu schon die Frage: Genügt nicht Textform?) | ||||||
sowie des Weiteren, damit betreten wir den Bereich der Rechtsprechung, weil das so in §
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So steht es in dem Urteil des BGH vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98, BauR 2000,
Erfolgt diese Anzeige nicht oder nicht richtig, dann hat der Auftragnehmer gem. §
Der Wortlaut dieses Satzes löst wieder zwei weitere Fragen aus:
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