Eine in besonderen Vertragsbedingungen enthaltene Lohngleitklausel steht dazu im Widerspruch und ist daher unwirksam (OLG Celle, aaO.). Vgl. aber zu der Preisklausel »Festpreis bis zum ...«: OLG Köln, DRsp I (138) 712, 2 d = BauR 1995, 112 = NJW-RR 1994, 1109.
Beim Aufmaß wird die Leistung nach Zahl, Maß und Gewicht festgestellt. Auch der leistungsmäßige Wert wird erfaßt, nicht jedoch ob die Leistung vertragsgerecht ist. Diese Feststellung erfolgt bei der Abnahme i.S. von § 640 BGB (BGH, NJW 1974, 646).
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