BVerwG - Urteil vom 28.09.1965 (IV C 50.65) - DRsp Nr. 1996/25445
BVerwG, Urteil vom 28.09.1965 - Aktenzeichen IV C 50.65
DRsp Nr. 1996/25445
»Die Gemeinden können Eigentümer von Anliegergrundstücken zu Straßenbaukosten für Straßen, die vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind, nur heranziehen, wenn bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nach altem Recht eine Beitragspflicht bestand.§ 133 Abs. 4BBauG führt in diesen Fällen einen einheitlichen Zeitpunkt für die Entstehung der Beitragsschuld ein.Fortsetzung der Rechtsprechung des I. Senats im Urteil vom 25. Februar 1964 (BVerwGE 18, 80).«