Die Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen/VOB/A und VOB/B - Ausgabe 2016

1. Einführung

Mit Bekanntmachung vom 07.01.2016 - im Bundesanzeiger veröffentlicht am 19.01.2016 - hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1-3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bekanntgegeben, gleichfalls jedoch in dieser Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass diese neugefassten VOB/A und VOB/B von den öffentlichen Auftraggebern erst anzuwenden sind, wenn die neuen gesetzlichen Bestimmungen über das europaweite Vergaberecht in Kraft getreten sind. Dies war mit Datum 18.04.2016 der Fall. Die VOB/A mit den Abschnitten 1-3 und die VOB/B in der Ausgabe 2016 gelten somit für die öffentliche Hand für Ausschreibungen ab dem 18.04.2016. Hierauf wurde ausdrücklich auch noch einmal mit dem Einführungserlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Bau zum Inkrafttreten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB - 2016 vom 07.04.2016 hingewiesen.

2. VOB/A - Ausgabe 2016

a) Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts für Bauaufträge der öffentlichen Hand i.H.v. 5.225.000 Euro