Die Verfahren 10 C 19.2221 und 10 CE 19.2227 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.
IV.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CE 19.2227 wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.
Mit den Beschwerden verfolgt der Antragsteller und Kläger (im Folgenden: Antragsteller) seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag, den Antragsgegner und Beklagten (im Folgenden: Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Vollstreckung der Ausweisungsverfügung (im Bescheid vom 10. Dezember 2016) zu verpflichten (M 12 S 18.3900), und den Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für seine Restitutionsklage (M 12 K 18.1585) sowie das Eilrechtsschutzverfahren weiter.
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