Nachdem der ursprünglich für Mai 2020 geplante 8. Deutsche Baugerichtstag pandemiebedingt verschoben werden musste, fand der 8. Deutsche Baugerichtstag erst am 21./22.05.2021 statt, dies jedoch nicht wegen der weiterhin prekären Covid-19-Lage als Präsenzveranstaltung, sondern virtuell. Darüber hinaus wurden die zehn Arbeitskreise, wie sie noch über aktuelle baurechtliche und baubetriebliche Fragestellungen beim 7. Deutschen Baugerichtstag im Mai 2018 in Hamm durchgeführt wurden, auf vier Arbeitskreise beschränkt, wobei ferner der Arbeitskreis Ib (Bauvertragsrecht) und der Arbeitskreis X (Baubetrieb) zusammengefasst wurden. Auf dieser Grundlage wurden unter Führung und Mitwirkung von hochkarätigen Arbeitskreisleitern und Referenten mit den virtuell zugeschalteten Teilnehmern bei den zweitägigen Beratungen folgende Themen erörtert:
Arbeitskreis Ib/X - Bauvertragsrecht/Baubetrieb
Thema: "Gesetzliche Regelung bauzeitlicher Ansprüche"
Arbeitskreis IV - Architekten- und Ingenieurrecht
Thema: "Welcher Reformbedarf besteht für eine HOAI 202x in den Honorarregelungen und Leistungsbildern?"
Arbeitskreis XII - Bauträgerrecht
Thema: "Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums und zur Erwerbersicherheit im Bauträgerrecht"
Folgende für die Praxis wichtige Empfehlungen wurden von den Baufachleuten nach den zweitägigen Beratungen in den jeweiligen Arbeitskreisen erarbeitet und beschlossen:
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